Allgemeine Geschäftsbedingungen der s.m.a.e. GmbH

§ 1 GELTUNG DER BEDINGUNGEN
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen an Unternehmer oder sonstige Personen i.S.d. § 24 AGBG ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
Im Wesentlichen gilt, dass ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.

§ 2 ANGEBOT UND VERTRAGSSCHLUS
Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Verkäufers oder bei Annahme der Lieferung durch den Verkäufer zustande. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden zum Vertrag bedürfen der Schriftform.

§ 3 LIEFER- UND LEISTUNGSZEIT
1. Die in den Auftragsbestätigungen angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich.
2. Die Lieferfrist beginnt mit Datum der Auftragsbestätigung. Bei Vor- oder Anzahlungsvereinbarung beginnt die Lieferfrist erst mit dem Eingang der vereinbarten Zahlung.
3. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
4. Wird die in der Auftragsbestätigung angegebene unverbindliche Lieferzeit um 3 Monate überschritten, kann der Käufer vom Verkäufer eine Erklärung verlangen, ob er hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurücktritt oder innerhalb einer weiteren angemessenen Frist liefert. Äußert sich der Verkäufer innerhalb 14 Tage nach der Aufforderung zur Erklärung nicht, kann der Käufer hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurücktreten.
5. Verlängert sich die Lieferzeit oder tritt eine der Parteien gemäß § 4 Abs.4 vom Vertrag zurück, kann keine der Parteien hieraus Schadensersatzansprüche herleiten.

§ 4 GEFAHRÜBERGANG
1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers oder seines Lieferwerkes verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
2. Die Übernahme der Ware ohne Beanstandung von der den Transport ausführenden Person gilt als Bestätigung der einwandfreien Beschaffenheit der Verpackung bei Absendung und schließt die Haftung des Verkäufers wegen unsachgemäßer Verpackung beim Transport entstandener Beschädigungen oder Verluste aus. Ansprüche des Verkäufers gegen den Transporteur tritt der Verkäufer an den Käufer ab.

§ 5 GEWÄHRLEISTUNG
1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Lieferdatum.
2. Mängel, unrichtige oder unvollständige Lieferungen sind dem Verkäufer spätestens innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb dieser Frist entdeckt werden konnten, sind dem Verkäufer unverzüglich nach der Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
3. Die Gewährleistungspflicht des Verkäufers beschränkt sich nach seiner Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die gerügte Ware ist dem Verkäufer unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
4. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen
5. Bei Fremderzeugnissen schließt der Verkäufer eigene Gewährleistung aus und tritt seine Ansprüche auf Gewährleistung gegen seinen Vorlieferanten an den Käufer ab.
6. Abweichungen des Liefergegenstandes vom Vertragsgegenstand, insbesondere bei Kauf auf Probe, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nicht beeinträchtigen sind keine Mängel, eine Gewährleistungspflicht des Verkäufers besteht nicht.

§ 6 PREISE
1. Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
2. Die Preise verstehen sich, falls nichts anderes vereinbart ab Lager Ratingen.

§ 7 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
1. Rechnungen des Verkäufers sind netto nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann.
2. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und zwar zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung.
3. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückhaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.
4. Ab Fälligkeitsdatum auch bei Stundungsvereinbarung ist der Verkäufer berechtigt Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinsatz zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu berechnen.

§ 8 EIGENTUMSVORBEHALT
1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden dem Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigen.
2. Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers, Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, daß das Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer Eigentum zusteht wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus dem Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
4. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.
5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt  kein Rücktritt vom Vertrag.
6. wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.

§ 9 PATENTE
Der Käufer stellt den Verkäufer bezüglich seiner Entwürfe eines Liefergegenstandes wegen Ansprüche aus Verletzungen von Urheberrechten, Warenzeichen oder Patenten frei.

§ 10 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

§ 11 LIEFERUNGEN IN EU-MITGLIEDSSTAATEN.
1. Bei Lieferung in einen anderen EU Mitgliedstaat hat der Käufer dem Verkäufer die den Nachweis über eine steuerfreier Lieferung im Sinne der EU-Umsatzsteuer-Richtlinien zu erbringen, und seine Umsatzsteueridentifikationsnummer schriftlich mitzuteilen.
2. Der Käufer haftet für die ordnungsgemäße Versteuerung. Wird der Verkäufer zu Umsatzsteuernachentrichtung herangezogen, stellt der Käufer stellt den Verkäufer von der Entrichtung der Umsatzsteuernachentrichtung frei.

§ 12 ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND, TEILNICHTIGKEIT
1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Handelsgesetzt, unter Ausschluss des einheitlichen internationalen Kaufrechts.
2. Der Käufer kann seine Rechte und Pflichten nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers an Dritte übertragen.
3. Der Gerichtsstand ist nach unserer Wahl der Sitz der Firma oder Mainz.
4. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.